Privates im Betrieb ausdrucken?

(Foto: al)
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Private Druckjobs im Betrieb erledigen?

Von Andreas Lubgans

 

Wer kennt das nicht, man muss privat etwas ausdrucken und wenn man bei der Arbeit schonmal dabei ist, warum nicht die Gelegenheit nutzen? Muss ich meinen Chef darüber informieren, dass ich privat im Betrieb drucke und was bedeutet es eigentlich für ihn wenn ich den Drucker mal privat nutze? Was sagt das Gesetz dazu, wenn ich privat etwas im Betrieb drucke?

 

Natürlich kann man die Gelegenheit im Betrieb nutzen, um im Betrieb zu drucken, doch sollte die Arbeit nicht darunter leiden, was eigentlich klar sein dürfte. Dass man im vornherein einmal mit seinem Chef darüber geredet haben sollte, versteht sich von selbst, denn so kann es nicht zu peinlichen oder berufsgefährdeten Situationen kommen.

 

Für den Arbeitgeber bedeutet das private Drucken im Betrieb betriebsfremde Kosten. Aus rechtlicher Sicht lässt sich das private Drucken am ehesten mit dem privaten Telefonieren oder Internetsurfen vergleichen. Hier gibt es aus der jüngsten Vergangenheit einige Rechtsurteile über Bagatelldelikte, die zur Kündigung führten.

 

Wer jetzt aber meint, man könne dadurch mit der Flatrate für Telefon und Internet argumentieren, liegt falsch. Für Drucker und Druckjobs gibt es bisher keine Flatrates, wodurch der Arbeitgeber jeden einzelnen Druck bezahlen muss. Selbst der toleranteste Chef würde da verhindern, dass das private Drucken überhand nimmt.